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Steuerberater für E-Commerce 

Steuerberater für E-commerce / Onlinehandel

Die Steuerkanzlei „Terworth & Partner mbB“ fungiert nicht nur als Ihr Partner für die gewohnten, steuerlichen Abwicklungen Ihrer Buchhaltung, sondern unterstützt Sie auch als Spezialist für den Bereich Steuerberatung E-Commerce.

Wir verfügen über mehrjährige Erfahrung in der Branche und Begriffe, wie zum Beispiel FBA, Lieferschwellen, Multichannel, PAN-EU oder Fulfillment-Center, sind keine Fremdworte für uns.

Sie betreiben zum Beispiel einen Onlineversandhandel und Sie oder Ihr aktueller Steuerberater kommen aufgrund des hohen Buchungsumfangs, mit der Erstellung Ihrer laufenden Buchführung nicht zurecht? Wir zeigen Ihnen mögliche Wege auf, diese Abläufe zu vereinfachen. 

Wenn Sie ein Warenwirtschaftssystem, wie zum Beispiel „JTL“, „Afterbuy“ oder „Plentymarkets“ benutzen und Ihre Waren über Verkaufsplattformen, wie Amazon und eBay vertreiben, bieten wir Ihnen als Steuerberater für E-Commerce einen Weg, Ihre Finanzbuchhaltung ordnungsgemäß, zuverlässig und digital zu erstellen. 

Unsere Erfahrung im E-Commerce

Sind Sie ein großer Onlinehändler und haben daher Ihre Buchhaltung inhouse, dann beraten wir Sie steuerlich und betriebswirtschaftlich gerne mit unserem Know-how. Basierend auf mehrjähriger Erfahrung und Expertise, haben wir, innerhalb unserer Kanzlei, einen Branchenschwerpunkt im Bereich Steuerberatung E-Commerce entwickelt. 

Ihre Vorteile mit uns als E-Commerce Steuerberater

Langjährige Erfahrung im E-Commerce
Wir haben Ihre steuerlichen Pflichten im Blick
Kein Ärger mit dem Finanzamt
100% digitaler Austausch
Branchenspezifische Auswertungen
Wir überwachen Ihre Zahlungspflichten
EU-weite Meldung der Umsatzsteuer
Wir reduzieren Ihren Arbeitsaufwand
IT-Unterstützung
Digitale & persönliche Besprechungen

Was benötigen wir für ein individuelles Angebot? 

Steuerberater für E Commerce | Terworth
  • Mit welcher Software arbeiten Sie im E-Commerce?
     
  • Wie viele Verkaufsvorgänge haben Sie durchschnittlich im Monat?
     
  • Welche Marktplätze nutzten Sie (Amazon, ebay, der eigene Onlineshop, ...) und wie ist hier der Anteil der Verkäufe?
     
  • Haben Sie Sofortüberweisungen und/ oder Vorkasse Rechnungen?
     
  • Habe Sie eventuell Lieferschwellen schon überschritten? Habe Sie sich hierfür schon im Ausland registriert?
     
  • Nutzen Sie EFN oder PAN-EU im Rahmen von Amazon?
     
  • Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen?
     
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Individuelles Angebot

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Effiziente Zusammenarbeit

Alles, was wir als Steuerberater im E-Commerce benötigen, sind Exportdateien aus Ihrem Warenwirtschaftssystem, die Sie uns regelmäßig zukommen lassen. Je nach Umfang Ihrer Buchhaltung kann dies wöchentlich oder monatlich geschehen. Des Weiteren benötigen wir Dateien aus den Zahlungsplattformen, beispielsweise von Amazon und PayPal. 

Einfache Abwicklung

Der Vorteil bei dieser Methode ist, dass die Abwicklung Ihres Onlinehandels ohne großen Arbeits- und Zeitaufwand Ihrerseits geschieht - von Ihnen benötigen wir dann nur noch eins: das regelmäßige manuelle Einreichen Ihrer Eingangsrechnungen und sonstiger Buchführungsbelege. 

Steuerberater für E-Commerce | Terworth

OSS-Verfahren

E-Commerce: One-Stop-Shop Verfahren

Steuerberater für E Commerce | Terworth
  • Was ist das OSS-Verfahren?
    Das One-Stop-Shop-Verfahren ist ein europaweites Anmeldesystem für die ausländische Umsatzsteuer. 
  • Ab wann gilt das OSS-Verfahren?
    Ab dem 01.07.2021.
  • Ist das OSS-Verfahren wichtig für mich im E-Commerce?
    JA! JA! JA! In der Vergangenheit musste man sich bei der Überschreitung der Lieferschwellen im Ausland umsatzsteuerlich registrieren um dort die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Jahreserklärung abzugeben. Dies war kompliziert (Sprachbarriere) und teuer. Ab jetzt läuft es einheitlich über das Bundeszentralamt für Steuern. 
  • Was muss ich beachten?
    Ab einer Versandsumme von 10.000 € ins EU-Ausland müssen Sie sich im Ausland umsatzsteuerlich registrieren oder Sie nehmen am OSS-Verfahren teil.  
  • Was muss ich tun?
    Die gute Nachricht ist, Sie müssen nicht viel tun. Geben Sie einfach Ihren aktuellen Steuerberater bescheid, dieser sollte sich dann Ihre Anmeldungen kümmern. Sollte es hier zu Problemen kommen, können natürlich auch wir Ihnen hierbei helfen.  
     

Ihre Ansprechpartner für die Steuerberatung im E-Commerce

Frank Kersting | Steuerberatung Terworth Heiligenhaus

Frank Kersting

B.A./ Steuerberater 

 #Trainer  #Papa 

Reiner Terworth | Steuerberatung Terworth Heiligenhaus

Reiner Terworth

Dipl. Fin./ Steuerberater/ vBP

#Kochen  #Sardinien

Tobias Terworth

Dipl. Kfm./ Steuerberater

#Surfen  #Tiefschnee  #Familie  

Christoph Schneider

B.A./ Steuerberater

 #Freunde #Familie #Sport    

Torsten Koch

Steuerfachwirt

 #Motorrad  #Gourmet 

Ella Turchin

Bachelor of Arts/ Steuerfachangestelle

 #Familie  

Vildana Besic

Bachelor of Arts/ Steuerfachangestellte

#Fashion #Reisen 

Timo Bock

Steuerfachwirt

 #Nordkurve #Softball 

Laura Kott

Steuerfachangestellte

 #USA  #Weltenbummler 

Brigitte Reimann

Steuerfachangestellte

#Gartenglück  #Schlager

Vivien Bark

Steuerfachangestellte

 #Handballtrainerin 

Sebastian Terworth

Systemadministrator

 #Bürohund #BVB 

Özge Cingü

Steuerfachangestellte

#Torten #Serien

Janin Schröter

Steuerfachangestellte

 #Gassi gehen #Schalke 

Mira Telm

Steuerfachangestellte

 #Fitness #Duales Studium 

Bettina John 

Buchhalterin 

 # Süd/ Ost/ Nord/ West 

Veronika Herdt

Steuerfachangestellte

#Cookies #Freundschaften

Stefanie Terworth

Fremdsprachenkorrespondentin

 #Tennis #Jano&Leo  

Laura Schneider

Assistenz der Geschäftsleitung

#Kochen #Fernweh

Bettina Langer

Assistenz der Geschäftsleitung

#Mädelsabend #drei Jungs

vielleicht du?!

Steuerfachangestellte/r

#Spaß bei der Arbeit

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