Steuerberater für E-Commerce
Steuerberater für E-commerce / Onlinehandel
Die Steuerkanzlei „Terworth & Partner mbB“ fungiert nicht nur als Ihr Partner für die gewohnten, steuerlichen Abwicklungen Ihrer Buchhaltung, sondern unterstützt Sie auch als Spezialist für den Bereich Steuerberatung E-Commerce.
Wir verfügen über mehrjährige Erfahrung in der Branche und Begriffe, wie zum Beispiel FBA, Lieferschwellen, Multichannel, PAN-EU oder Fulfillment-Center, sind keine Fremdworte für uns.
Sie betreiben zum Beispiel einen Onlineversandhandel und Sie oder Ihr aktueller Steuerberater kommen aufgrund des hohen Buchungsumfangs, mit der Erstellung Ihrer laufenden Buchführung nicht zurecht? Wir zeigen Ihnen mögliche Wege auf, diese Abläufe zu vereinfachen.
Wenn Sie ein Warenwirtschaftssystem, wie zum Beispiel „JTL“, „Afterbuy“ oder „Plentymarkets“ benutzen und Ihre Waren über Verkaufsplattformen, wie Amazon und eBay vertreiben, bieten wir Ihnen als Steuerberater für E-Commerce einen Weg, Ihre Finanzbuchhaltung ordnungsgemäß, zuverlässig und digital zu erstellen.
Sind Sie ein großer Onlinehändler und haben daher Ihre Buchhaltung inhouse, dann beraten wir Sie steuerlich und betriebswirtschaftlich gerne mit unserem Know-how. Basierend auf mehrjähriger Erfahrung und Expertise, haben wir, innerhalb unserer Kanzlei, einen Branchenschwerpunkt im Bereich Steuerberatung E-Commerce entwickelt.
Durch unsere langjährige Erfahrung als Steuerberater für E-Commerce verstehen wir die Branche und sprechen daher Ihre Sprache. Regelmäßige Schulungen halten unsere Mitarbeiter dabei immer auf dem neuesten Stand im Bereich E-Commerce.
Wir behalten Ihre steuerliche Abgabeverpflichtungen im Blick. Hierzu zählt insbesondere die Überwachung und Meldungen für das OSS-Verfahren.
Da wir die Buchhaltungen so erstellen, wie das Gesetz und damit das Finanzamt es verlangen (Einzelaufzeichnungspflicht und GOBD-Konform), kommt es zu keinen bösen Überraschungen bei Betriebsprüfungen.
Wir arbeiten mit Ihnen komplett digital. Alle Daten und Belege werden digital, wie Sie es von Ihrem eigenen Geschäft kennen, ausgetauscht. Damit arbeiten wir - und auch Sie -standortunabhängig und zeitnah.
Als Steuerberater für E-Commerce kennen wir die Branche und können Ihnen daher Auswertungen zur Verfügung stellen, mit denen Sie die Entwicklung Ihres Online Business mit der gesamten E-Commerce Branche vergleichen können. Auch für die Gebühren von Amazon & Paypal, sowie Verpackungs- und Versandkosten stellen wir Spezialauswertungen zur Verfügung.
Wir checken über die doppelte Buchhaltung, dass auch alle Ihre Lieferanten rechtzeitig bezahlt werden und keine Zahlungsverzüge entstehen.
Wir erledigen Ihre europaweite Umsatzsteuerregistrierung und Voranmeldung, z.B. in Rahmen der PAN-EU oder bei der Überschreitung Ihrer Lieferschwellen.
Wir haben einen hohen Grad an Digitalisierung (digitale Dokumente, digitaler Belegaustausch mit dem Mandanten, ...) hierdurch schaffen wir auf der Seite des Mandanten eine deutliche Reduzierung seiner Arbeit.
Mit unserem eigenen IT-ler im Haus können wir Sie bei der Einrichtung unserer digitalen Zusammenarbeit gerne unterstützen.
Als Steuerberater für E-Commerce betreuen wir Mandanten aus ganz Deutschland. Unsere Besprechungen finden in der Regel digital, z.B. per Videokonferenz, statt. Bei besonderen Terminen kommen wir auch gerne bei Ihnen vorbei.
Ihre Vorteile mit uns als E-Commerce Steuerberater
Was benötigen wir für ein individuelles Angebot?
- Mit welcher Software arbeiten Sie im E-Commerce?
- Wie viele Verkaufsvorgänge haben Sie durchschnittlich im Monat?
- Welche Marktplätze nutzten Sie (Amazon, ebay, der eigene Onlineshop, ...) und wie ist hier der Anteil der Verkäufe?
- Haben Sie Sofortüberweisungen und/ oder Vorkasse Rechnungen?
- Habe Sie eventuell Lieferschwellen schon überschritten? Habe Sie sich hierfür schon im Ausland registriert?
- Nutzen Sie EFN oder PAN-EU im Rahmen von Amazon?
- Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen?
Effiziente Zusammenarbeit
Alles, was wir als Steuerberater im E-Commerce benötigen, sind Exportdateien aus Ihrem Warenwirtschaftssystem, die Sie uns regelmäßig zukommen lassen. Je nach Umfang Ihrer Buchhaltung kann dies wöchentlich oder monatlich geschehen. Des Weiteren benötigen wir Dateien aus den Zahlungsplattformen, beispielsweise von Amazon und PayPal.
Der Vorteil bei dieser Methode ist, dass die Abwicklung Ihres Onlinehandels ohne großen Arbeits- und Zeitaufwand Ihrerseits geschieht - von Ihnen benötigen wir dann nur noch eins: das regelmäßige manuelle Einreichen Ihrer Eingangsrechnungen und sonstiger Buchführungsbelege.
OSS-Verfahren
E-Commerce: One-Stop-Shop Verfahren
- Was ist das OSS-Verfahren?
Das One-Stop-Shop-Verfahren ist ein europaweites Anmeldesystem für die ausländische Umsatzsteuer. - Ab wann gilt das OSS-Verfahren?
Ab dem 01.07.2021. - Ist das OSS-Verfahren wichtig für mich im E-Commerce?
JA! JA! JA! In der Vergangenheit musste man sich bei der Überschreitung der Lieferschwellen im Ausland umsatzsteuerlich registrieren um dort die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Jahreserklärung abzugeben. Dies war kompliziert (Sprachbarriere) und teuer. Ab jetzt läuft es einheitlich über das Bundeszentralamt für Steuern. - Was muss ich beachten?
Ab einer Versandsumme von 10.000 € ins EU-Ausland müssen Sie sich im Ausland umsatzsteuerlich registrieren oder Sie nehmen am OSS-Verfahren teil. - Was muss ich tun?
Die gute Nachricht ist, Sie müssen nicht viel tun. Geben Sie einfach Ihren aktuellen Steuerberater bescheid, dieser sollte sich dann Ihre Anmeldungen kümmern. Sollte es hier zu Problemen kommen, können natürlich auch wir Ihnen hierbei helfen.
Ihre Ansprechpartner für die Steuerberatung im E-Commerce
Frank Kersting
B.A./ Steuerberater
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Reiner Terworth
Dipl. Fin./ Steuerberater/ vBP
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