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Steuerberater für E-Commerce 

Steuerberater für E-commerce / Onlinehandel

Die Steuerkanzlei „Terworth & Partner mbB“ fungiert nicht nur als Ihr Partner für die gewohnten, steuerlichen Abwicklungen Ihrer Buchhaltung, sondern unterstützt Sie auch als Spezialist für den Bereich Steuerberatung E-Commerce.

Wir verfügen über mehrjährige Erfahrung in der Branche und Begriffe, wie zum Beispiel FBA, Lieferschwellen, Multichannel, PAN-EU oder Fulfillment-Center, sind keine Fremdworte für uns.

Sie betreiben zum Beispiel einen Onlineversandhandel und Sie oder Ihr aktueller Steuerberater kommen aufgrund des hohen Buchungsumfangs mit der Erstellung Ihrer laufenden Buchführung nicht zurecht? Wir zeigen Ihnen mögliche Wege auf, diese Abläufe zu vereinfachen und Ihren Arbeitsaufwand in Sachen Buchhaltung auf ein Minimum zu reduzieren.

Wenn Sie ein Warenwirtschaftssystem, wie zum Beispiel „JTL“, „Afterbuy“ oder „Plentymarkets“ benutzen und Ihre Waren über Verkaufsplattformen wie Amazon und eBay vertreiben, bieten wir Ihnen als Steuerberater für E-Commerce einen Weg, Ihre Finanzbuchhaltung ordnungsgemäß, zuverlässig und digital zu erstellen. 

Unsere Erfahrung als E-Commerce Steuerberater

Basierend auf unserer mehrjährigen Erfahrung und Expertise als Steuerberater haben wir innerhalb unserer Kanzlei einen Branchenschwerpunkt im Bereich Steuerberatung für E-Commerce entwickelt. Hierbei beraten wir Sie als Betreiber eines Onlineshops oder Onlinehandels steuerlich und betriebswirtschaftlich mit unserem langjährigen Know-how als Ihr E-Commerce Steuerberater.

Ihre Vorteile mit uns als E-Commerce Steuerberater

Langjährige Erfahrung im E-Commerce
Wir haben Ihre steuerlichen Pflichten im Blick
Kein Ärger mit dem Finanzamt
100% digitaler Austausch
Branchenspezifische Auswertungen
Wir überwachen Ihre Zahlungspflichten
EU-weite Meldung der Umsatzsteuer
Wir reduzieren Ihren Arbeitsaufwand
IT-Unterstützung
Digitale & persönliche Besprechungen

Was benötigen wir für ein individuelles Angebot? 

Steuerberater für E Commerce | Terworth
  • Mit welcher Software arbeiten Sie im E-Commerce?
     
  • Wie viele Verkaufsvorgänge haben Sie durchschnittlich im Monat?
     
  • Welche Marktplätze nutzten Sie (Amazon, ebay, der eigene Onlineshop, ...) und wie ist hier der Anteil der Verkäufe?
     
  • Haben Sie Sofortüberweisungen und/ oder Vorkasse Rechnungen?
     
  • Habe Sie eventuell Lieferschwellen schon überschritten? Habe Sie sich hierfür schon im Ausland registriert?
     
  • Nutzen Sie EFN oder PAN-EU im Rahmen von Amazon?
     
  • Wieviele Mitarbeiter sind im Unternehmen angestellt?
     
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Individuelles Angebot

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Spezifische steuerliche Anforderungen im E-Commerce

Ein Überblick für Amazon, eBay und Shopify

Im dynamischen Umfeld eines Onlinehändlers müssen auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay, Shopify & Co. viele komplexe steuerliche Anforderungen erfüllt werden. Die Einhaltung buchhalterischer Vorgaben und Steuergesetze im E-Commerce ist grundsätzlich von entscheidender Bedeutung für den erfolgreichen Betrieb eines Onlinehandels.

Amazon FBA Buchhaltung: als einer der größten Online Marktplätze weltweit stellt Amazon ganz spezielle Anforderungen an die Steuererhebung und Steuerabführung. Verkäufer sind hier verpflichtet, ihre Umsatzsteuer- Identifikationsnummer anzugeben und die Mehrwertsteuer selbstständig korrekt zu berechnen.

Steuerliche Anforderungen eBay: bei eBay müssen Verkäufer die Umsatzsteuer auf ihre Verkäufe selbst berechnen und auch selbst abführen. eBay unterstützt Verkäufer zwar bei der Berechnung der Umsatzsteuer, jedoch liegt die endgültige Verantwortung für die korrekte Steuererklärung und -zahlung beim Verkäufer. Es ist besonders wichtig, die jeweiligen nationalen Steuergesetze zu beachten, da eBay ein globaler Marktplatz ist.


Shopify Buchhaltung: als Plattform für individuelle Online Shops bietet Shopify Verkäufern die Möglichkeit, ihre Umsatzsteuereinstellungen zu personalisieren. Shopify berechnet die Umsatzsteuer dabei automatisch basierend auf dem Standort von Käufer und Verkäufer, jedoch obliegt es der Verantwortung der Verkäufer, sicherzustellen, dass die Einstellungen korrekt sind und alle relevanten Steuergesetze eingehalten werden.

Individuelle E-Commerce Steuerberatung

Für alle Online Verkaufsplattformen gilt: die genaue Kenntnis der steuerlichen Verpflichtungen, einschließlich der Anforderungen an die Mehrwertsteuerregistrierung und Mehrwertsteueranmeldung, ist für den Erfolg im E-Commerce unerlässlich. 

Wir als E-Commerce Steuerberater stehen Ihnen als professioneller Partner zur Seite, um optimale Steuerstrategien und die Einhaltung aller Steuergesetze im Onlinehandel für Sie sicherzustellen. 
Dabei bieten wir Ihnen Expertise in allen Bereichen der Steuerplanung, vom Mehrwertsteuer-Management, EU-grenzüberschreitender Steuerberatung bis hin zur Hilfe bei der Einrichtung effizienter Steuerstrukturen. 

Effiziente Zusammenarbeit

Alles, was wir als E-Commerce Steuerberater benötigen, sind Exportdateien aus Ihrem Warenwirtschaftssystem, die Sie uns regelmäßig zukommen lassen. Je nach Umfang Ihrer Buchhaltung kann dies wöchentlich oder monatlich geschehen. Des Weiteren benötigen wir Dateien aus den Zahlungsplattformen, beispielsweise von Amazon und PayPal. 

Einfache Abwicklung

Der Vorteil bei dieser Methode ist, dass die Abwicklung Ihres Onlinehandels ohne großen Arbeits- und Zeitaufwand Ihrerseits geschieht - von Ihnen benötigen wir dann nur noch eins: das regelmäßige manuelle Einreichen Ihrer Eingangsrechnungen und sonstiger Buchführungsbelege. 

Steuerberater für E-Commerce | Terworth

OSS-Verfahren

E-Commerce: One-Stop-Shop Verfahren

Steuerberater für E Commerce | Terworth
  • Was ist das OSS-Verfahren?
    Das One-Stop-Shop-Verfahren ist ein europaweites Anmeldesystem für die ausländische Umsatzsteuer. Es ist besonders relevant für Onlinehändler, die grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union handeln.
  • Ab wann gilt das OSS-Verfahren?
    Seit dem 01.07.2021 gilt das OSS-Verfahren im E-Commerce.
  • Ist das OSS-Verfahren wichtig für mich im E-Commerce?
    JA! JA! JA! In der Vergangenheit musste man sich bei der Überschreitung der Lieferschwellen im Ausland umsatzsteuerlich registrieren, um dort die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Jahreserklärung abzugeben. Dies war kompliziert (Sprachbarriere) und teuer. Ab jetzt läuft es einheitlich über das Bundeszentralamt für Steuern. 
  • Was muss ich beachten?
    Ab einer Versandsumme von 10.000 € ins EU-Ausland müssen Sie sich im Ausland umsatzsteuerlich registrieren oder Sie nehmen am OSS-Verfahren teil.  
  • Was muss ich tun?
    Die gute Nachricht ist, Sie müssen nicht viel tun. Geben Sie einfach Ihrem E-Commerce Steuerberater bescheid, dieser wird sich um Ihre Anmeldungen kümmern. Sollten Sie noch keinen E-Commerce Steuerberater an Ihrer Seite haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

Ihre Ansprechpartner für die Steuerberatung im E-Commerce

Frank Kersting | Steuerberatung Terworth Heiligenhaus

Frank Kersting

B.A./ Steuerberater 

 #Trainer  #Papa 

Reiner Terworth | Steuerberatung Terworth Heiligenhaus

Reiner Terworth

Dipl. Fin./ Steuerberater/ vBP

#Kochen  #Sardinien

Tobias Terworth

Dipl. Kfm./ Steuerberater

#Surfen  #Tiefschnee  #Familie  

Christoph Schneider

B.A./ Steuerberater

 #Freunde #Familie #Sport    

Torsten Koch

Steuerfachwirt

 #Motorrad  #Gourmet 

Ella Turchin

Bachelor of Arts/ Steuerfachangestelle

 #Familie  

Vildana Besic

Bachelor of Arts/ Steuerfachangestellte

#Fashion #Reisen 

Timo Bock

Steuerfachwirt

 #Nordkurve #Softball 

Laura Kott

Steuerfachangestellte

 #USA  #Weltenbummler 

Brigitte Reimann

Steuerfachangestellte

#Gartenglück  #Schlager

Vivien Bark

Steuerfachangestellte

 #Handballtrainerin 

Sebastian Terworth

Systemadministrator

 #Bürohund #BVB 

Özge Cingü

Steuerfachangestellte

#Torten #Serien

Janin Schröter

Steuerfachangestellte

 #Gassi gehen #Schalke 

Mira Telm

Steuerfachangestellte

 #Fitness #Duales Studium 

Bettina John 

Buchhalterin 

 # Süd/ Ost/ Nord/ West 

Veronika Herdt

Steuerfachangestellte

#Cookies #Freundschaften

Stefanie Terworth

Fremdsprachenkorrespondentin

 #Tennis #Jano&Leo  

Laura Schneider

Assistenz der Geschäftsleitung

#Kochen #Fernweh

Bettina Langer

Assistenz der Geschäftsleitung

#Mädelsabend #drei Jungs

vielleicht du?!

Steuerfachangestellte/r

#Spaß bei der Arbeit

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